geänderte Corona-Regeln ab 13.01.2022

Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, liebe Eltern,

Wir möchten euch / Sie darüber informieren, dass sich die Corona-Regeln für den Schwimmbetrieb erneut ändern.

Laut neuer Schutzverordnung für NRW gilt ab dem 13.01.2022 folgende Regel: Für die Sportausübung in Innenräumen und Schwimmbädern: Teilnahme nur für immunisierte Personen mit Test (max. 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test) möglich (2G-Plus-Regel). Die Testpflicht entfällt für Personen, welche über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.

Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021. Im Rahmen dieser Verordnung sind Kinder & Jugendliche bis zum alter von einschließlich 15 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt.

Jugendliche ab dem 16. Geburtstag müssen die 2G-Plus-Regel erfüllen. Die Testpflicht kann über die Schultestung erfüllt werden. Jugendliche die keine Schüler*innen mehr sind, müssen einen der oben benannten Nachweise erbringen.

Im Detail nachzulesen unter: https://www.land.nrw/corona

Aufgrund der stetigen Änderungen möchten wir euch / Sie bitten, die aktuellen Corona-Regeln regelmäßig zu prüfen, denn wir sind verpflichtet die Einhaltung strikt zu prüfen.

Wir bedanken uns für euer / ihr Verständnis!